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AGBs

ARRIBA Sportreisen - AGBs

Allgemeine Reisebedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter ARRIBA Sportreisen GmbH vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.
1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10% auf den Gesamtreisepreis, mind. 50 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.2. Der restliche Reisepreis ist analog den in unserer Reisebestätigung genannten Zahlungsterminen gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB zu zahlen. Der Sicherungsschein wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.3 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogamms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sollen zum Zwecke der Beweissicherung durch uns schriftlich bestätigt werden. Die Wirksamkeit mündlicher Nebenabreden wird hierdurch jedoch nicht berührt.

3.2 Die außerhalb des Pauschalangebots liegenden zusätzlich zur Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir als Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

3.3  Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.

4. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:

• bis 31. Tag vor Abreise: 20%
• bis 22. Tag vor Abreise: 30%
• bis 15. Tag vor Abreise: 50%
• bis 08. Tag vor Abreise: 80%
• ab dem 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der
Reise 90 % des Reisepreises


Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

4.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.

4.4 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

4.5. ASG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ARRIBA Sportreisen muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein

b) ARRIBA Sportreisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen

c) ARRIBA Sportreisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von ARRIBA Sportreisen später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

4.6. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ARRIBA Sportreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ARRIBA Sportreisen dieser gegenüber geltend zu machen.

4.7 COVID 19 -  Klausel

 

Gilt für den vereinbarten o.g. Reisezeitraum ein Einreiseverbot auf Grund von COVID-19 oder kommt es zu einem Lockdown in Beherbergungsbetrieb oder Skigebiet für die gebuchte Region, wird der bereits gezahlte Betrag zurück überwiesen und es entstehen keinerlei Kosten. Gleiches gilt bei Auflage einer Quarantänepflicht bei Ein- oder Rückreise durch Einstufung zum Virusvariantengebiet der gebuchten Zielregion. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Eine nachträglich nach der gebuchten Reise Eingruppierung des Zielorte, Region oder Landes als Hochriskogebiet, stellt pauschal für uns keinen kostenlosen Stornierungsgrund dar.

 

 

5. Versicherungen

 

Mit Zusendung der Reisebestätigung und Rechnung weisen wir Sie auf die Sinnhaftigkiet des Abschlusses einer zusätzlichen Reiseversicherung hin, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Gleichermaßen helfen wir Ihnen mit einem weiterführenden link, den Abschluss z.B. bei unserem Partner, der Europäischen Reiseversichung, zu bewerkstelligen.

6. Haftung des Reiseveranstalters
6.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
6.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

6.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

6.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

7. Vertragsobligenheiten und Hinweise
7.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
7.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

8. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

9. Verjährung

9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, beträgt zwei Jahre. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

9.2 Die gesetzliche Verjährungsfrist für alle übrigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach den §§ 651c bis 651f BGB wird auf ein Jahr verkürzt.

9.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9.4 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.


11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 11.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind Sie grundsätzlich allein verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.

11.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, sodass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

11.3 Für nicht-deutsche Staatsbürge gibt das zuständige Konsulat Auskunft.11. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.

12. Schlußbestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.
12.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
12.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

13. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.
Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:

ARRIBA Sportreisen GmbH
Nikolausberger Weg 61
37073 Göttingen
Tel.: 0551 -48 66 82
Fax: 0551 – 48 59 76
www.arriba.de

Amtsgericht Göttingen (HRB 3963)
Geschäftsführer: Sabine Vehlies, Uli Blömer